Unsere Lehrgänge

Grundlehrgang: Zulassungsvoraussetzung

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
  • Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Nachweise über die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken.  
  • Die Nachweise müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen. 
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft).
  • Der Grundlehrgang beinhaltet 50 Lerneinheiten.

AUFBAU01

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