Zulassungsvoraussetzung / Wiederholungslehrgang
Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG.
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeausichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft)